Allgemeine Geschäftsbedingung
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Website ghostly.chat
Die Vertragssprache ist Deutsch.
(im Folgenden kurz „Anbieter“ genannt)
gültig ab Sonntag 22.01.2023
1. Allgemeines
Der Unternehmensgegenstand des Anbieters umfasst die Datenverarbeitung und Computerdienstleistungen sowie der Informationstechnologie.
2. Geltung
2.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vereinbarungen, die zwischen Anbieter und Kunden (Anbieter und Kunden im Folgenden die „Parteien“) geschlossen werden und regeln die Erbringung und Durchführung aller derzeitigen und künftigen Leistungen und Lieferungen zwischen ihnen.
2.2 Der Anbieter liefert oder leistet ausschließlich zu diesen AGB, allfällig bestehende Liefer-, Einkaufs- oder Vertragsbedingungen des Kunden gelten nicht. Eines besonderen Widerspruchs des Anbieters gegen solche Liefer-, Einkaufs- oder Vertragsbedingungen bedarf es nicht.
3. Vertragsabschluss
Die jeweils zu erbringenden Lieferungen und Leistungen werden in einem gesonderten Vertrag („Vertrag“) festgelegt. Dieser Vertrag bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform.
Schriftliche Anbote des Anbieters bleiben 14 Tage gültig und müssen vom Kunden schriftlich angenommen werden. Auch ein elektronischer Vertragsabschluss per E-Mail genügt dem vereinbarten Schriftformgebot.
4. Leistungsumfang und Leistungserbringer bzw. Abnahme
4.1 Die detaillierte Ausarbeitung der Anforderungsdefinition samt Erstellung eines Pflichtenheftes erfolgt entweder durch den Anbieter oder durch den Kunden. Erfolgt die Ausarbeitung durch den Anbieter, hat der Kunde sämtliche dafür erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat die Anforderungsdefinition bzw. das Pflichtenheft auf seine Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und dies schriftlich zu bestätigen.
Spätere Änderungen sind schriftlich zu bestätigen und werden gesondert verrechnet.
4.2 Der Kunde hat die Software spätestens 4 Wochen nach Lieferung/Leistungserbringung abzunehmen. Die Abnahme hat auf Grundlage des durch den Kunden genehmigten Pflichtenheftes zu erfolgen und ist vom Kunden in einem Abnahmeprotokoll schriftlich zu bestätigen. Geringfügige und oder unwesentliche Mängel berechtigen den Kunden nicht die Abnahme zu verweigern.
4.3 Führt der Kunde im Punkt 4.2 genannten Zeitraum keine Abnahme durch oder wird die Software tatsächlich eingesetzt, gilt diese jedenfalls mit Ablauf dieses Zeitraums bzw. mit Inbetriebnahme als abgenommen.
4.4 Die Auswahl, der die vertragsgegenständlichen Leistungen erbringenden Mitarbeiter obliegt, dem Anbieter, dieser behält sich ausdrücklich vor, hierfür auch Dritte heranzuziehen.
5. Honorar und Zahlungsbedingungen
5.1 Sofern im Auftrag/Vertrag nicht anders vereinbart, gelten die im Anbot/Vertrag oder im Bestellformular angeführten Preise. Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes. Sollten sich die Lohn- und Materialkosten oder vom Anbieter zu entrichtenden Abgaben bis zum Zeitpunkt der Lieferung erhöhen, so ist er berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen und dem Kunden ab dem auf die Erhöhung folgenden Monatsbeginn anzulasten.
5.2 Für erbrachte Leistungen als Werbeagentur und die Abgeltung der Nutzungsrechte erhält der Anbieter ein Honorar in der Höhe von 15% des über ihn abgewickelten Werbeetats.
5.3 Für die Teilnahme an Präsentationen steht dem Anbieter ein angemessenes Honorar zu, das zumindest seinen gesamten Personal- und Sachaufwand für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält der Anbieter nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen des Anbieters, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt in seinem Eigentum. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welche Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich dem Anbieter zurückzustellen.
5.4 Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in dem vom Anbieter gestalteten Werbemittel verwertet, so ist dieser berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig auf für Dritte zu verwenden.
5.5 Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters nicht zulässig.[2]
5.6 Die Software wird gegen Einmalzahlung oder gegen regelmäßig fällig werdende Nutzungsgebühren überlassen.
5.7 Sollen die Nutzungsgebühren gestaffelt berechnet werden, richten sich diese nach den Nutzungsklassen. Die Nutzungsklasse hängt von der Anzahl der installierten Bildschirmarbeitsplätze ab, wobei diese im jeweiligen Vertrag spezifiziert werden.
5.8 Der Kunde hat dem Anbieter jeden Wechsel in eine höhere Nutzungsklasse unverzüglich mitzuteilen. Im Zeitpunkt des Wechsels wird die Nutzungsgebühr der höheren Nutzungsklasse fällig.
5.9 Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 40% des vereinbarten Entgelts vom Kunden zu bezahlen. In weiterer Folge ist der Anbieter berechtigt, je nach Projektfortschritt eine monatliche Abrechnung zu erstellen und Teilrechnungen zu legen, welche binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug und spesenfrei fällig sind.
5.10 Für Standardsoft- und Hardware gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise; andere Dienstleistungen wie Programmierung, Einschulung, Beratung etc. werden nach tatsächlichem Zeitaufwand, zu dem am Tage der Leistungen gültigen Stundenhonorar verrechnet.
5.11 Kosten für Datenträger, Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden gesondert nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt. Fahrzeiten gelten als Arbeitszeit.
5.12 Erfolgt auf Wunsch des Kunden oder aufgrund besonderer Umstände, die dies erforderlich machen, eine Leistungserbringung außerhalb der normalen Arbeitszeit, werden die dadurch verursachten Mehrkosten dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
5.13 Alle angegebenen Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug und spesenfrei zur Zahlung fällig.
5.14 Kommt der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie die Kosten eines Mahnschreibens eines Rechtsanwalts bzw. anfallende Inkassogebühren zu verrechnen.
5.15 Sämtliche mit der Vertragserrichtung entstehenden Gebühren, Steuern, Abgaben, oder sonstige Kosten oder Aufwendungen hat der Kunde zu tragen.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die vertragsgegenständlichen Lieferungen/Leistungen im Eigentum des Anbieters; dies gilt auch, falls die Software (oder andere Leistungen) auf Datenträger übergeben oder online übermittelt worden sind. Soweit lediglich Nutzungsrechte an Software vergeben wurden, gilt diese Regelung sinngemäß.
6.2 Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Leistungen/Waren an seine Bedürfnisse anzupassen, solange er nicht mit der Zahlung in Verzug ist und nicht in geistige oder gewerbliche Schutzrechte des Anbieters oder Dritter eingreift.
6.3 Verpfändungen und Sicherungsübereignungen bei aufrechtem Eigentumsvorbehalt sind unzulässig.
6.4 Bei exekutiven Zugriffen Dritter hat der Kunde auf das Eigentum des Anbieters hinzuweisen und ist verpflichtet, den Anbieter hievon unverzüglich zu verständigen und ihn bezüglich aller hieraus resultierenden Forderungen und Kosten schad- und klaglos zu halten.
6.5 Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware auf Kosten des Kunden zurückzufordern oder gegebenenfalls die Abtretung eines Herausgabeanspruchs des Kunden gegenüber einem Dritten zu fordern.
7. Urheber- und Leistungsschutzrechte
7.1 Der Anbieter bleibt Inhaber aller Urheber- und Leistungsschutzrechte an der Software/ Datenbank einschließlich der zugehörigen Unterlagen. Diese urheberrechtlich geschützten Leistungen umfassen sämtliche Leistungen des Anbieters, insbesondere jene betreffend Präsentationen wie zum Beispiel, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbels, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias. Auch einzelne Teile aus den vorgenannten Leistungen bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum des Anbieters und können von diesem jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertrages – zurückverlangt werden. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde die Software mit Einwilligung des Anbieters verändert, bearbeitet oder mit anderer Software verbindet.
7.2 Der Kunde erhält nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den erbrachten Lieferungen/Leistungen zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ist der Gegenstand des Vertrages eine spezifizierte Software, so hat der Kunde das Recht, diese ausschließlich am vereinbarten Aufstellungsort und im Ausmaß der erworbenen Anzahl der Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden.
7.3 Vorhandene Kennzeichnungen, Urheberrechtsvermerke oder Eigentumshinweise des Anbieters dürfen vom Kunden nicht beseitigt bzw. verändert werden. Werden zulässigerweise Kopien erstellt, sind auch diese mit den oben genannten Kennzeichnungen zu erstellen bzw. zu versehen.
7.4 Der Anbieter ist berechtigt, erforderliche Änderungen an der Software aufgrund von Rechtebehauptungen Dritter beim Kunden auf seine eigenen Kosten durchzuführen. Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter von jeder an ihn gestellten Forderung wegen Verletzung von Urheberrechten oder gewerblichen Schutzrechten zu informieren.
7.5 Die Software ist nur zur Verwendung zum eigenen Gebrauch bestimmt.
7.6 Der bei der Entwicklung der Software hergestellte Quellecode verbleibt im Eigentum des Anbieters. Dieser Quellcode stellt ebenfalls ein urheberrechtlich geschütztes Werk im Sinne des Urheberrechtes dar. Der Kunde hat kein wie immer geartetes Nutzungs- und Verwertungsrecht des Quellcodes. Der Quellcode dient ausschließlich der Wartung und Weiterentwicklung der vertragsgegenständlichen Software, welche ausschließlich dem Anbieter obliegt.
7.7 Der Kunde ist nicht berechtigt, den Quellcode an Dritte, aus welchen Gründen auch immer, weiterzugeben.
8. Gewährleistung
8.1 Für im Zeitpunkt der Abnahme durch den Kunden bestehende Sachmängel leistet der Anbieter Gewähr ausschließlich gemäß dieser Bestimmung, Punkt 8
8.2 Der Anbieter leistet ausschließlich Gewähr für die Eigenschaften der erbrachten Sache/Leistung, wie von ihm beschrieben. Für schriftlich dem Kunden nicht ausdrücklich zugesagte Eigenschaften leistet der Anbieter keine Gewähr. Für bestimmte Erwartungen des Kunden an der erbrachten Sache/Leistung, die vom Anbieter nicht als Eigenschaft der Sache/Leistung schriftlich bestätigt wird, leistet der Anbieter keine Gewähr.
8.3 Enthält die vom Anbieter übergebene Sache/Leistung Sachen/Leistungen Dritter, so wird sich der Anbieter bei deren Mangelhaftigkeit für die Geltendmachung einer Gewährleistung durch die dritte Partei verwenden und allfällige Vorteile daraus an den Kunden weitergeben, soweit dies möglich ist.
8.4 Der Kunde hat bei Abnahme die vom Anbieter übergebenen Sachen und Leistungen unverzüglich auf deren Mangelfreiheit zu prüfen. Ein bei dieser Prüfung vom Kunden entdeckter Mangel ist dem Anbieter binnen zwei (2) Tagen (Einlangen beim Anbieter) schriftlich bekannt zu geben („Rügemeldung“). Der Kunde hat in der Rügemeldung die Auftragsnummer und den Auftragsgegenstand zu bezeichnen, die Sache und/oder Leistung, die nach seiner Auffassung bei Abnahme mangelhaft war zu nennen und den Mangel im Detail zu beschreiben.
8.5 Kommt der Kunde seiner Rügepflicht gemäß dieser Bestimmung nicht nach und/oder übermittelt er nicht rechtzeitig eine Rügemeldung, ist der Anbieter von seiner Gewährleistungspflicht gegenüber dem Kunden befreit.
8.6 Mängel, die vom Kunden bei Prüfung der Sache/Leistung trotz angemessener Untersuchungen, Probeläufe etc. unmittelbar nach Abnahme nicht entdeckt werden können („versteckter Mangel“), hat der Kunde binnen zwei (2) Tagen nach Entdeckung durch Übermittlung einer Rügemeldung an den Anbieter bekannt zu geben. In dieser Rügemeldung hat der Kunde auch zu erklären und glaubhaft zu machen, dass und warum es sich um einen versteckten Mangel handelt, den er im Zuge der auf die Abnahme unmittelbar folgende Prüfung der Sache/Leistung nicht erkennen konnte.
8.7 Stellt der Anbieter aufgrund einer rechtzeitig übermittelten Rügemeldung einen Mangel an der Sache/Leistung fest, so leistet der Anbieter Gewähr wie folgt: Der Anbieter ist berechtigt, die mangelhafte Sache/Leistung entweder innerhalb einer angemessenen, 4 Wochen nicht übersteigenden Frist zu verbessern oder durch eine mangelfreie Sache/Leistung auszutauschen (z.b. durch Installation einer neuen Software). Der Anbieter wird dabei die Bedürfnisse des Kunden möglichst berücksichtigen, der Kunde hat jedoch keinen Anspruch darauf, den Anbieter auf Verbesserung oder Austausch festzulegen.
8.8 Ist die Verbesserung der Sache/Leistung oder ein Austausch derselben nicht binnen angemessener Frist möglich, untunlich oder mit einem für und nach Auffassung vom Anbieter unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden oder ist der Mangel unbehebbar, so ist der Anbieter berechtigt, entweder den Preis entsprechend zu mindern oder vom Vertrag unter Rückabwicklung zurückzutreten.
8.9 Bei Mangelhaftigkeit eines Leistungsteils ist der Anbieter berechtigt, eine Teilwandlung nur hinsichtlich der mangelhaften Sache/Leistung vorzunehmen, soweit nicht durch die Mangelhaftigkeit der Sache/Leistung die insgesamt vom Anbieter übergebene Sache/Leistung für den Kunden unbrauchbar wird.
8.10 Der Kunde hat den Anbieter bei Vornahme von Verbesserungen und/oder einem Austausch nach besten Kräften zu unterstützen und den Anbieter insbesondere, ohne darauf beschränkt zu sein, Zugang zu den mangelhaften Sachen/Leistungen während der gewöhnlichen Geschäftsstunden zu gewähren und, soweit seine eigene Mitwirkung aufgrund der Gegebenheiten erforderlich ist, diese entsprechend sicherzustellen.
8.11 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Lieferung/Leistung und beginnt am Tag der Abnahme durch den Kunden zu laufen. Auch für versteckte Mängel endet die Gewährleistungsfrist gemäß dieser Bestimmung. Gewährleistungsansprüche durch den Kunden sind daher nach Ablauf der Gewährleistungsfrist ausgeschlossen.
8.12 Für Sachen/Leistungen, die bereits einmal durch den Anbieter im Rahmen der Gewährleistung oder auch im Kulanzwege ausgetauscht oder verbessert wurden, verlängert sich die Gewährleistungsfrist nicht; die Frist berechnet sich auch hier anhand des Tages der Abnahme der vom Anbieter übergebenen Sache/Leistung.
8.13 Lassen sich Mängel bei einer Überprüfung nicht feststellen, trägt der Kunde die Kosten dieser Überprüfung. Dies gilt auch dann, wenn der Fehler auf eine mangelhafte Bedienung zurückzuführen ist oder auf Störungen, die nicht vom Anbieter zu vertreten sind.
8.14 Bei einer Änderung von Produkten/der Software oder von Teilen des Produkts/der Software durch den Kunden oder Dritte wird keine Gewähr vom Anbieter übernommen. Der Anbieter leistet keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, die Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder unübliche und/oder ungewöhnliche Betriebsbedingungen zurückzuführen sind.
8.15 Diese Bestimmung regelt die Gewährleistung des Anbieters gegenüber dem Kunden in abschließender Weise. Der Kunde ist daher nur berechtigt, Gewährleistung im Rahmen und gemäß dieser Bestimmung gegenüber dem Anbieter geltend zu machen. Weitere Ansprüche oder Rechte des Kunden sind ausgeschlossen.
9. Haftung
9.1 Die Haftung des Anbieters ist, ungeachtet aus welchem Rechtsgrund, insgesamt mit 50% der Auftragssumme begrenzt („Haftungsbegrenzung“). Der Kunde ist nicht berechtigt darüberhinausgehende Schäden geltend zu machen.
9.2 Der Anbieter haftet ungeachtet des Rechtsgrundes nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
9.3 Für Personenschäden haftet der Anbieter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für indirekte Schäden, Folgeschäden, Mangelfolgeschäden, Datenverluste, Weiterfresserschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Geschäftsaussichten, reine Vermögensschäden, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste und Schäden aus Ansprüchen Dritter ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen. Insbesondere sind jegliche Ansprüche bei Ausfall des Servers des Kunden ausgeschlossen.
9.4 Bei Nichteinhaltung von Bedingungen und Vorschriften für Montage, Inbetriebnahme und/oder Benutzung (wie z.B. in der Bedienungsanleitung enthalten) der vom Anbieter übergebenen Sache/Leistung durch den Kunden oder Nichtbeachtung allfälliger behördlicher Zulassungsbedingungen haftet der Anbieter gegenüber dem Kunden nicht.
9.5 Der Kunde hat unter größtmöglicher Anstrengung auftretende Schäden unter Vornahme angemessener Maßnahmen zu verhindern oder, soweit eine Verhinderung nicht möglich ist, zu mindern. Der Kunde hat bei Auftreten eines Schadens den Anbieter darüber, über die Art und Höhe des Schadens und die von ihm getroffenen Maßnahmen unverzüglich schriftlich zu informieren („Informationspflicht“).
9.6 Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht unverzüglich nach, ist die Haftung des Anbieters [ausgeschlossen]/[verringert sich die Haftung des Anbieters auf10% des im ersten Absatz dieses Punktes (Haftungsbegrenzung) angeführten Betrages].
9.7 Der Anbieter betreibt KI basierte Softwarelösungen, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden. Für die „Handlungen“ dieser KI basierten Softwarelösungen übernimmt der Anbieter keine Haftung. Sollte der Kunde die Leistungen der KI basierten Softwarelösungen des Anbieters in Anspruch nehmen, so haftet der Kunde und nicht der Anbieter für die Resultate.
10. Freizeichnung
10.1 Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für von ihm nicht betriebene, erstellte oder betreute Netze oder Netz- und sonstige Telekommunikationsdienstleistungen bis zu einer im Auftrag/Vertrag definierten Schnittstelle, die den hier gegenständlichen Leistungen physisch oder logisch vorgelagert sind
10.2 Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Daten des Kunden oder Dritter, die ihm diese zur Bearbeitung, zur Aufbewahrung oder zum Transport übergibt, auf deren Inhalt oder logischen Gehalt zu überprüfen. Erleidet der Anbieter dadurch einen Schaden oder Mehraufwand, dass die ihm vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten rechtswidrige Inhalte aufweisen oder nicht in einem Zustand sind, der sie für die Erbringung der beauftragten Dienstleistung tauglich macht, so hat der Kunde diese Kosten zu tragen.
10.3 Stellt der Anbieter Client-Software zur Verfügung, so ist deren Funktionieren nur unter den vertraglich spezifizierten Rahmenbedingungen, insbesondere aber jedenfalls nur unter der Bedingung gleichbleibender Betriebsumgebung und Identität, der dem zu Vertragsschluss dem technischen Umfeld vorgelagerten Netzwerkdienstleistungen gewährleistet.
10.4 Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass Dritte, deren Daten er zur Bearbeitung, Aufbewahrung oder Weiterleitung übernommen hat oder sonstige Personen, zu denen er in keinem Vertragsverhältnis steht, missbräuchlich handeln, sofern er diesen Missbrauch im Rahmen des Standes der Technik und der branchenüblichen Standards nicht verhindern konnte.
11. Pflichten des Kunden
11.1 Der Kunde hat alle vertragsgegenständlichen Informationen, zum Produkt/zur Software gehörigen Unterlagen sowie Methoden („vertrauliche Informationen“) vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung besteht bereits während der Vertragsverhandlungen und geht über die Dauer des Vertrages zwischen dem Anbieter und den Kunden hinaus. Diese Verpflichtung zur Geheimhaltung wird der Kunde auch an alle seine Mitarbeiter überbinden.
11.2 Der Kunde haftet uneingeschränkt aus der Verletzung von Vertragspflichten, dies gilt auch für die Verwendung vertragswidrig erstellter Kopien oder deren Mehrfachnutzung oder Überlassung an Dritte.
11.3 Der Kunde wirkt rechtzeitig bei der Leistungserbringung seitens des Anbieters mit, indem er ein detailliertes Anforderungsprofil erstellt und insbesondere Testdaten und sonstige zur Erstellung der Software nötige Informationen und Hilfsmittel zur Verfügung stellt. Der Anbieter wird den Kunden auf diese Mitwirkungspflichten rechtzeitig hinweisen.
11.4 Die Parteien verpflichten sich, einander für den Zeitraum von 6 Monaten nach Vertragsbeendigung keine Mitarbeiter abzuwerben oder durch Dritte abwerben zu lassen. Für die Verletzung dieser Bestimmung gilt eine Konventionalstrafe von EUR 50.000, – als vereinbart. Das richterliche Mäßigungsrecht wird ausgeschlossen.
12. Vertragsdauer und Beendigung
12.1 Die Laufzeit des Vertrages wird im jeweiligen Auftrag bzw. Vertrag selbst festgelegt. Der Anbieter ist berichtigt, bei Zahlungsverzug des Kunden nach erfolglos verstrichener Nachfristsetzung von 2 Wochen vom Vertrag zurückzutreten.
12.2 Der Anbieter ist ohne Nachfristsetzung zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt
- wenn über das Vermögen des Kunden ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei Gericht eingebracht, ein Insolvenzverfahren (oder Reorganisationsverfahren) bereits eröffnet oder die Eröffnung mangels hinreichenden Vermögens nicht eröffnet bzw. abgewiesen worden ist;
- wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen und dieser nach Aufforderung durch den Anbieter weder angemessene Vorauszahlung leistet noch vor Lieferung bzw. Leistungserbringung eine taugliche Sicherheit erbringt;
- wenn Änderungen in der Eigentümerstruktur des Kunden eintreten, oder sich die Bonität durch Änderungen im Bereich der Gesellschafter oder der Vermögensstruktur des Kunden verschlechtert; schließlich
- wenn der Kunde die ihm eingeräumte Befugnis zur Nutzung von Einrichtungen des Anbieters zur Begehung rechtswidriger Handlungen oder der Schädigung Dritter missbraucht.
12.3 Der Rücktritt kann aus obigen Gründen auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung erklärt werden.
12.4 Unbeschadet der Schadenersatzansprüche des Anbieters sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferungen oder Leistungen vom Kunden noch nicht übernommen wurde, sowie für vom Anbieter erbrachte Vorbereitungshandlungen. Dem Anbieter steht anstelle dessen auch das Recht zu, die Rückstellung bereits gelieferter Waren/Leistungen zu verlangen.
12.5 Tritt der Kunde aus Gründen, die nicht von Anbieter zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt – sollte im Vertrag nichts Abweichendes geregelt sein – eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 15.000, – als vereinbart. Der Anbieter behält sich vor, einen allenfalls darüberhinausgehenden Schaden einzufordern. Das richterliche Mäßigungsrecht wird ausgeschlossen.
12.6 Im Falle der berechtigten außerordentlichen Kündigung durch den Anbieter hat dieser Anspruch auf Ersatz jener Aufwendungen, die ihm im Hinblick auf die Begründung und Erfüllung des Vertrages/Auftrages entstanden sind (z.B. durch die Anschaffung von Geräten), und die durch die während der Laufzeit des Vertrags vom Kunden bezahlten Entgelte noch nicht abgegolten sind, in diesem Ausmaß.
13. Rechtswahl
Für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Parteien wird österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vereinbart.
14. Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten wird vorbehaltlich zwingender Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes als Gerichtsstand Graz vereinbart.
15. Schriftform
Alle das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien betreffenden Mitteilungen und Erklärungen sind nur gültig, wenn sie schriftliche erfolgen. Mündliche Nebenabreden zwischen den Parteien wurden nicht getroffen. Auch Änderungen oder Ergänzungen sämtlicher Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen der Schriftform. Dies betrifft auch ein Abgehen von diesem Schriftlichkeitserfordernis.
Alle schriftlichen Mitteilungen bzw. Erklärungen an den Anbieter sind bis auf Widerruf zu richten an:
Christian Höller
Kindermanngasse 32/4, 8020, Graz, Österreich
team@stdio.one
16. Salvatorische Klausel
Unwirksame, ungültige oder undurchsetzbare Bestimmungen des Vertrages und dieser AGB zwischen den Parteien berühren die Wirksamkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht. Unwirksame, ungültige oder undurchsetzbare Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem Zweck dieses Vertrages und dieser AGB am nächsten kommen.